Ist eine Krankenversicherung für Katzen sinnvoll?

Jeder Katzenbesitzer hat sich schon einmal die Frage nach einer Krankenversicherung für sein Tier gestellt, besonders dann, wenn es sich um einen Freigänger handelt. Aber auch mancher Wohnungskatzenbesitzer hat sicher schon einmal über Sinn oder Unsinn einer solchen Versicherung nachgedacht.

Warum kann es sinnvoll sein, eine Versicherung abzuschließen?

Man sagt, dass eine Katze sieben Leben hätte und immer auf die Füße fällt. Wenn Letzteres auch stimmt, so ist das Sprichwort doch eine starke Übertreibung.

Unsere Katzen sind nicht weniger krankheitsgefährdet als andere Tiere. Besonders Freigänger können durch Unfälle oder Auseinandersetzungen mit Artgenossen oder Hundebegegnungen mehr oder weniger starke Verletzungen davontragen, wie Bisswunden, Augenverletzungen, Knochenbrüche, Phlegmonen, Abszesse, diverse Blutungen, Kreuzbandrisse usw. Auch Wohnungs- bzw. Rassekatzen sind nicht vor Krankheiten gefeit.

Für uns Katzenbesitzer kann es sehr teuer werden, denn eine Operation kann schnell an die 1000 Euro und mehr kosten. Nachsorge und Medikamente für zu hause nicht eingeschlossen.

Mit einer Katzen-OP-Versicherung z. Bsp. lässt sich dieses Risiko absichern. Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, dem sei eine Rundum-Krankenversicherung für die geliebte Mieze empfohlen.

Vergleichen ist das A und O

Wie bei jeder Versicherung ist es wichtig, sich die Angebote der einzelnen Versicherungen anzusehen. Das geht über diverse Vergleichsportale oder man recherchiert selbst im Netz.

Gibt es besonders empfehlenswerte Anbieter?

Als beste Versicherer gelten zur Zeit Agila, Gothaer, Uelzener, Ergo und Petplan.

Auch andere Versicherungen wie Allianz, Adcuri, Barmenia, Santé Vet oder Helvetia bieten Katzenkrankenversicherungen an.

Es ist daher empfehlenswert, einmal bei seiner eigenen Versicherung nachzufragen, ob diese eine Tierversicherung im Programm hat und ob man seine Katze nicht mit absichern und ggf. einen Rabatt aushandeln kann.

Was sollte man besonders beachten

Vor allem ist es wichtig, sich den Vertrag genau anzusehen, denn manche Versicherer schließen bestimmte Krankheiten von vorn herein aus. Das kann auch auf bestimmte Operationen zutreffen (siehe weiter unten).

Außerdem ist es möglich, dass Katzen, die älter als 7 oder 9 Jahre sind, überhaupt keine Krankenversicherung mehr bekommen. Die Altersbegrenzung ist jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Man kann aber sagen, je jünger die Mieze um so günstiger der Tarif bzw. je älter, desto teurer.

Wer seine Katze trotzdem absichern möchte, muss mit eine Selbstbeteiligung rechnen. Dieser kann bei einer Katze über 10 Jahre bis zu 40 Prozent betragen. Ist die Katze älter als 10 Jahre, ist es generell sehr schwer, eine Katzenkrankenversicherung zu bekommen.

Es gibt auch einige Versicherungen, die erst nach einer Wartezeit greifen, bevor die Leistung übernommen wird. Diese beträgt bei den meisten Versicherungen einen Monat und was ebenfalls wichtig ist:

Wieviel übernimmt die Katzenkrankenversicherung?

Sind es 100 Prozent oder nur 60, 80 oder 90 Prozent der entstandenen Kosten.

Daher sollte man unbedingt die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) genau studieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Welche Versicherung kann man für seine Katze abschließen?

Es gibt zwei Arten der Krankenversicherung für Katzen.

Einmal die oben angesprochene OP-Versicherung und eine Katzen-Krankenversicherung.

Entscheidet man sich für die Erstere, werden nur Kosten abgedeckt, die mit einer Operation verbunden sind.

Welche Leistungen bieten eine OP-Versicherung?

Eine OP-Versicherung beinhaltet alle Leistungen, die in Verbindung mit einer Operation in Zusammenhang mit Unfällen oder Erkrankungen nötig sind, ganz gleich, ob man zu seinem Haustierarzt oder in eine Tierklinik geht.

Eingeschlossen sind Voruntersuchungen wie Röntgen, Ultraschall usw., sowie Nachsorgeleistungen.

Hinzu kommen Medikamente, Verbandsmaterial und eventuelle stationäre Unterbringungskosten. Es werden jedoch nicht alle Leistungen übernommen. Das ist von jeweiligen Tarif abhängig.

Allerdings hat man freie Tierarzt- bzw. Tierklinikwahl. Zudem gilt der Versicherungsschutz zeitlich begrenzt auch im Ausland. Üblicherweise sind das 6 höchstens 12 Monate.

Welche Leistungen werden von der Katzen-OP-Versicherung nicht übernommen

Es gibt eine ganze Anzahl medizinischer Leistungen, die nicht von einer OP-Versicherung getragen werden. Das ist jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Die aufgeführten Ausnahmen wurden aus den Angeboten der meisten Anbieter im Internet herausgesucht.

Dazu zählen:

Kastration, Sterilisation, Zahnbehandlungen (Zahnsteinentfernungen, Zahn- und Kieferanomalien, kosmetische Zahnoperationen, Wurzelbehandlungen, Schönheitsoperationen, Impfungen (außer ggf. Tetanus), Wurmkuren, Geburtshilfe, Operationen, die bereits vor Vertragsabschluss geplant waren oder innerhalb der Wartezeit nötig werden, Hüftdysplasie (HD),Ellenbogendysplasie (ED), Gaumensegelkorrektur (Brachycephales Syndrom), Nabelbruch, Bestattungskosten, Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Prothesen des Bewegungsapparates, Chippen und Tätowieren, Erstellen von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Fahrt- und Transportkosten zum Tierarzt oder in die Tierklinik, angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, Kryptorchismus, Brachycephales Syndrom, Brachyurie und Anurie, Ektropium, Entropium, persistierende Milchcanini, Operationen bei Geburt und Trächtigkeit sowie Deckungen, Vorsorgemaßnahmen wie Floh- und Zeckenbekämpfung, Entwurmungen, Routineuntersuchungen, die nicht mit einem Unfall oder im Zusammenhang mit einer Krankheit vorgenommen werden müssen, Psychotherapeutische Behandlungen, Physiotherapeutische Behandlungen,Diagnose und Behandlung von Panleukopenie (Katzenseuche/Katzenstaupe), Katzenschnupfen, Leukose (FeLV) und Tollwut, Operationen, die der Herstellung des Rassestandards dienen, angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, soweit sie bei der Antragstellung bekannt sind,Krankheiten, die durch Epidemien oder Pandemien entstehen, Behandlung/Operation von Schäden, die man selbst oder ein Familienmitglied vorsätzlich herbeigeführt hat, Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtimplantation, Gehhilfen, wie Katzenrollstühle, Behandlungen und Erkrankungen, die durch unterlassene Vorsorgemassnahmen entstanden sind, Chemo-/Radiotherapie, MRT-/CT Scan, Szintigraphie, Isotopenuntersuchung, Operationen unter Teilnarkose,

Ferner gibt es bei der Deutschen Familienversicherung (Petprotect) eine Liste mit Erkrankungen, die nur versichert werden, wenn sie aufgrund eines Unfalls entstanden sind.

Das sind:

  • Wobbler Syndrom (Zervikale Syndrom),
  • Ellenbogendysplasie (ED),
  • OCD (Abstoßung des Knochens mit dem darüber liegenden Knorpel),
  • Wachstumsstörung des Unterarms (Radius curvus),
  • Hüftdysplasie (HD),
  • auswärts gedrehtes Lid (Ektropium),
  • Roll-Lid (Entropium),
  • progressive Retina-Atrophie,
  • verkleinertes Auge,
  • Brachycephales Syndrom,
  • Wasserkopf,
  • Anomalie der hinteren Schädelregion,
  • Kniegelenkverletzung

Beispiel:

Bei einem Vertragsabschluss bei der Uelzener für einen 13 Jahre alten Freigänger Typ Mischling bzw. europäische Hauskatze müsste man mit monatlich 39,95 Euro und einer Selbstbeteiligung von 40 Prozent rechnen.
Legt man den einfachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung zugrunde, kostet der monatliche Beitrag 28,64 Euro.

Eine einjährige Katze gleichen Typs, bei der Adcuri versichert, kostet hingegen bei einem 2-fach Satz der GOT nur 26,03 Euro im Monat, aber auch hier wird eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent verlangt.

Tierärzte rechnen nach einer festen Gebührenordnung (GOT) ab. Bei einer normalen Behandlung wird meist der einfache bis zweifache Satz abgerechnet. In einer Tierklinik ist er hingegen deutlich höher und kann bis zum 4-fachen Satz der GOT betragen. Sollte man den tierärztlichen Notfalldienst beanspruchen müssen, sei es durch einen Unfall oder ein akutes Krankheitsgeschehen, kann der Gebührensatz auch der 4-fache sein. Man empfiehlt daher, wenigstens den 2-fachen Satz bei Vertragsabschluss zu wählen.

Was leistet eine Katzenkrankenversicherung?

Im Gegensatz zur reinen OP-Krankenversicherung sichert die Katzenkrankenversicherung einen sehr viel höheren Teil der medizinischen Leistungen ab. So übernehmen manche Anbieter auch alternative Behandlungen wie Homöopathie, Physiotherapie, Lasertherapie und Akupunktur, große Operationen, wie das Einsetzen von Herzschrittmachern oder Tumorbehandlungen incl. aufwendiger Diagnosemethoden.

Bei manchen Tarifen ist sogar das Einäschern einer eingeschläferten Katze inbegriffen.

In der Katzenkrankenversicherung hat man die Wahl, die Kosten bis zum 4-fachen Satz der GOT abzusichern.

Wieviel kostet eine Krankenversicherung für Katzen?

Die Kosten für eine Katzenkrankenversicherung richtet sich nach dem Alter und der Rasse der Katze, auch ob es sich um einen Freigänger oder eine Wohnungskatze handelt und ob sie gechipt ist oder nicht.

Die meisten Versicherer bieten neben der OP-Versicherung zwei oder drei Tarife an. Es gibt ein Basis-, ein Plus- und ein Premium/Exklusiv-Paket.

Die monatlichen Kosten schwanken zwischen 21 und 35 Euro, wobei die Kosten beim Basistarif oft nur bis 60 Prozent und beim Exklusiv-Tarif bis 100 Prozent übernommen werden.

Es lohnt sich durchaus ein Vergleich, ob man sich für das teuerste Paket entscheidet oder den Basistarif wählt. Der Leistungsunterschied ist teilweise nur marginal.

Für die teuerste Variante sollte man sich nur entscheiden, wenn man spezielle Diagnostik, alternative Heilmethoden oder organunterstützende Hilfsmittel wie Herzschrittmacher, Herzklappen o. ä. mit versichern will.

Wie erhalte ich eine Erstattung der Tierarztkosten?

Bei den meisten Versicherern kann man die Tierarzt/Tierklinikrechnung online oder per App hochladen. Auch ein schriftliches Einreichen ist möglich. Bei Bewilligung wird der Rechnungsbetrag zügig auf das hinterlegte Konto überwiesen. Da man bei einer Tierklinik das Tier nur gegen Bar- oder Kartenzahlung wieder ausgehändigt bekommt, muss man damit in Vorleistung gehen und warten, bis die Versicherung die Rechnung zahlt.

Wie kann man den Versicherungsbeitrag senken?

Grundsätzlich bieten die meisten Versicherer keine Rabatte an, wenn man mehrere Katzen gleichzeitig versichern will, denn jede Katze trägt ein mögliches Gesundheits-/Unfallrisiko und kann rassetypisch oder anderweitig erkranken. Aber um trotzdem etwas zu sparen, kann man seinen Beitrag jährlich statt monatlich zahlen und sich gleich von Anfang an über einen längeren Zeitraum als ein Jahr vertraglich binden. Wenn man zusätzlich eine Katzenhaftpflichtversicherung abschließt, sind Rabatte durchaus denkbar.

Gibt es einen Testsieger?

Katzenkrankenversicherungen sind Nischenprodukte. Da jeder Katzenbesitzer unterschiedliche Vorstellungen hat, was er bei seinem Tier versichern möchte, gibt es DIE Versicherung nicht.

Am besten man nutzt Vergleichsportale wie Check24.

Allerdings haben wir im Internet eine von der Zeitschrift Finanztest 2/2016 durchgeführte Untersuchung gefunden.

Danach schneidet die Uelzener mit ihrem Komfort-Tarif (2-facher GOT-Satz) am Besten ab. Für den 1-fachen GOT-Satz zahlt man im Jahr 326,56 Euro, für den 2-fachen GOT-Satz kommt man auf 409,80 Euro.

Nur die Uelzener und die Helvetia bieten in diesen Tarifen eine unbegrenzte Versicherungssumme an, wobei die Helvetia nur 80 Prozent der Kosten erstattet, während die Uelzener den 100-igen Versicherungsschutz OHNE Selbstbeteiligung gewährt. Man darf also jede kleine Tierarztrechnung sofort einreichen und das, ohne in Vorleistung gehen zu müssen.

Bei der Uelzener gibt es keine Chip-Pflicht und die Wartezeit beträgt nur 30 Tage. Helvetia gewährt erst nach 3 Monaten den vollen Versicherungsschutz.

Als Fazit kann man feststellen, dass die Uelzener und die Helvetia den umfassendsten Versicherungsschutz ohne gedeckelte Versicherungssumme bieten, ältere Katzen eingeschlossen.

Wann kann man eine Katzenkrankenversicherung oder eine Katzen-OP-Versicherung kündigen?

Man kann diese Versicherungen wie jede andere ordentlich kündigen oder ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Vertragsende. 10-Jahresverträge sind erst nach 3 Jahren kündbar – unabhängig von Rasse und Haltung.

Sofort kann man kündigen, wenn die Katze gestorben oder aus besonderen Gründen abgegeben werden musste.

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